§ 57a Begutachtung

Ihre § 57a Begutachtung (Pickerl)
bei PEMAX KFZ TECHNIK

Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden, die sogenannte §57a Begutachtung, Überprüfung oder auch Pickerl genannt.

Ausgenommen Fahrzeuge der Klasse M1 die unter die 3-2-1 Regel fallen:
3 Jahre nach der ersten Zulassung
2 Jahre nach der ersten Begutachtung
1 Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung

Als qualifizierte §57a Prüfstelle können wir folgende Fahrzeuge für Sie überprüfen:

  • PKW bis 3,5t (Fahrzeugklasse M1)
  • LKW bis 3,5t (Fahrzeugklasse N1)
  • Ein- und Mehrspurige Krafträder z.B. Mopeds, Motorräder, Quads…
  • Anhänger bis 3,5t z.B. Pferde- oder Bootsanhänger mit Tandemachsen…